Notstromaggregat-Vermietung
Merschformann
Notstromaggregat-Vermietung
Merschformann

AGB's
AGB's
§ 1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vermietungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Mietgegenstand im Sinne dieser Bedingung ist jeder Gegenstand, den der Vermieter dem Mieter in Erfüllung des Mietvertrages zur Nutzung überlässt. Etwaige entgegenstehende Mietbedingungen und/oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters erkennt der Vermieter nicht an.
§ 2 Pflichten des Mieters
(1) Auf Verlangen hat sich der Mieter gegenüber dem Vermieter durch einen gültigen Personalausweis oder ein anderes, eindeutig zur Identifikation geeignetes Dokument auszuweisen.
(2) Vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes hat der Mieter die Bedienungsanleitung sorgfältig durchzulesen, diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an den Vermieter zu wenden. Veränderungen, Justierungen oder sonstige Modifikationen an dem Mietgerät darf der Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.
(3) Mit seiner Unterschrift unter den Mietvertrag bestätigt der Mieter den Erhalt des gemieteten Gerätes sowie etwaigen Zubehörs in einwandfreiem Zustand. Etwaige Mängel des Mietgerätes sind in der Mängelliste des Mietvertrages aufzuführen. Er bestätigt außerdem, dass er vom Vermieter in die Bedienung des Mietgerätes eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten vertraut gemacht wurde.
(4) Der Mieter verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten.
(5) Während der Mietzeit auftretende Mängel des Mietgerätes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
(6) Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mieter den Mietgegenstand nach seinen Vorstellungen und zu dem von ihm geplanten Zweck verwenden kann. Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten an dem Mietgegenstand erfolgen ausschließlich durch den Vermieter.
(7) Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand so aufzustellen, dass er vor Schäden, insbesondere Wasserschäden, geschützt ist. Die verwendete Spannungsversorgung muss dem deutschen Standard entsprechen. Die Spannungsversorgung über einen Stromerzeuger
(Stromaggregat) ist nur nach vorheriger Absprache gestattet. Alle Kabel müssen so verlegt sein, dass sie keine Gefahr darstellen können.
(8) Der Mieter ist verpflichtet, die geliehenen Geräte in einem einwandfreien und sauberen Zustand zurückzugeben, Etwaige Reinigungs- und/oder Reparaturkosten trägt der Mieter.
(9) Der Einsatz des Mietgegenstandes außerhalb des vereinbarten Einsatzortes sowie jede Gebrauchsüberlassung an Dritte, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des
Vermieters.
(10) Einen Diebstahl/Verlust oder eine Beschädigung des Mietgegenstandes hat der Mieter gegenüber dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Alle zur Beweiserhebung notwendigen Maßnahmen sind rechtzeitig zu treffen. Überdies ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter bei der Bearbeitung und Aufklärung des Schadens/Diebstahls bestmöglich zu unterstützen. Im Falle eines Diebstahls oder von Dritten verursachten Schäden hat der Mieter unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
§ 3 Übergabe und Rückgabe des Mietgegenstandes
(1) Die Übergabe des Mietgegenstands bzw. der Mietgegenstände erfolgt beim Vermieter, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
(2) Der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters zurückzugeben. Etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes hat der Mieter bei Rückgabe des Mietgegenstandes vollständige mitzuteilen. Unabhängig davon wird der Vermieter eine Rücknahmekontrolle durchführen.
(3) Gerät der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug, so erhöht sich die vereinbarte Miete entsprechend dem Verzugszeitraum. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, Schadensersatz (z.B. aufgrund der Nichterfüllung eines Anschlussmietvertrages) geltend zu machen.
§ 4 Mietpreis
(1) Die im Mietvertrag angegebenen Preise sind, sofern nichts anderes vermerkt, Tagesmietpreise pro angefangener 24 Stunden.
(2) Der Vermieter hat Anspruch auf die Vorauszahlung eines unverzinslichen Kautionsbetrages bis zur Höhe der vereinbarten Miete. Dieser Kautionsbetrag ist bei Rückgabe der Mietsache zurückzuerstatten oder mit dem Mietpreis zu verrechnen. Sofern eine Uberprüfung der Mietsache auf Mängel unmittelbar bei Rückgabe nicht möglich ist, wird der Rückzahlungsanspruch des Vermieters erst nach Ablauf der Überprüfung fällig.
§ 5 Haftung des Vermieters
Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen gegen den Vermieter sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern dem Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf. In diesem Fällen haftet der Vermieter nach der Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Umfang der Haftung aber auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern der Vermieter zwingend haftet, z.B. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 6 Haftung des Mieters
(1) Der Mieter haftet dem Vermieter für jeden Schaden an dem Mietgegenstand, es sei denn, der Mieter weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Mieters umfasst auch etwaige Folgeschäden, insbesondere einen etwaigen Mietausfall.
(2) Der Mieter haftet der Höhe nach unbeschränkt, wenn er Schaden am Mietgegenstand vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Mieter in Höhe einer Selbstbeteiligung von 500,00 EUR. Im Fall eines auf einfacher Fahrlässigkeit des Mieters beruhendem Diebstahls haftet der Mieter mit 25% des eingetretenen Schadens. Im Falle grober Fahrlässigkeit bemisst sich die Höhe der Haftung des Mieters nach der Schwere des Verschuldens.
§ 7 Datenschutz
Der Vermieter richtet sich nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz (aktuelle Fassung).
(1) Die vom Mieter mitgeteilten Daten verwendet der Vermieter lediglich zur Erfüllung und Abwicklung von Aufträgen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO (vertragliche Zwecke). Dies umfasst die elektronische Speicherung der Daten sowie die Übertragung an den Vermieter. Der Vermieter sichert dem Mieter zu, dass darüber hinaus keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeleitet werden.
(2) Einwilligungen auf Basis von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO, z.B. für den Versand eines Newsletters, können widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Der Widerruf ist möglich per E-Mail an den Anbieter stefan.merschforman@gmx.de.
(3) Der Vermieter behält sich vor, zur Kreditprüfung eine Auskunftei zu beauftragen. Diese lässt zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses Wahrscheinlichkeitswerte einfließen. Für die Berechnung dieser werden die Anschriftdaten erhoben und verwendet. Dieses Recht ergibt sich für den Vermieter aus seinem berechtigten Interesse an der Sicherung seiner Eigentumsrechte, welches mit dem Recht des Mieters abgewogen wurde und folgt damit aus Art. 6 Absx 1 f) DSGVO.
(4) Mit vollständiger Abwicklung des Vertrages werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
(5) Der Mieter hat das Recht unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes seine gespeicherten, personenbezogenen Daten einzusehen (unentgeltliche Auskunft) und ggf. diese, sofern kein aktiver Mietvertrag besteht, löschen zu lassen. Ohne vollständige Erfassung der vertragsbezogenen, persönlichen Daten des Mieters kann kein gültiger Mietvertrag geschlossen werden. Die Bereitstellung der Daten ist daher erforderlich. Darüber hinaus bestehen die gesetzlichen Rechte auf Berichtigung oder Sperrung von Daten. Auf die Rechte gemäß Art. 12 - 23 DSGVO in Verbindung mit der Datenverarbeitung werden Sie hingewiesen.
(6) Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten, wenden Sie sich bitte über unsere E-Mail-Adresse an uns oder übersenden Ihr Anliegen per Post an unsere in diesen AGB angegebene Adresse. Darüber hinaus steht Ihnen ein Beschwerderechte bei der Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO zu.
§ 8 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
§ 9 Gerichtsstand
Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Mieter Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, das am Ort der Anmietung zuständige Gericht.